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   BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85   

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https://dejure.org/1986,7735
BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85 (https://dejure.org/1986,7735)
BSG, Entscheidung vom 09.10.1986 - 4b RV 17/85 (https://dejure.org/1986,7735)
BSG, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 4b RV 17/85 (https://dejure.org/1986,7735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Einkommensanrechnung auf Berufsschadensausgleich - Zuschüsse des Arbeitgebers zum Arbeitslosengeldversorgungsrecht - Abfindungen nach dem KSchG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollendung des 59. Lebensjahres - Vorgezogenes Altersruhegeld - Sicherung des entgangenen Arbeitsentgeltes - Berufsschadensausgleich

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74

    Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen -

    Auszug aus BSG, 09.10.1986 - 4b RV 17/85
    Der versorgungsrechtliche Einkommensbegriff erfaßt grundsätzlich alle Einkünfte von wirtschaftlichem Wert, unabhängig davon, ob sie zu den Einnahmen iS des EStG rechnen bzw der Steuerpflicht unterliegen (vgl BSG vom 17.10.1974 9 RV 64/74 = BSGE 38, 168, 171 = SozR 3100 § 89 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07

    Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur

    Der Rückgriff auf § 117 AFG erscheine dabei sachgerechter als die im Versorgungsrecht geltende Bestimmung über die Nichtanrechnung von Abfindungen nach den §§ 9, 10 des Kündigungsschutzgesetzes bei der Feststellung der Ausgleichsrente (§ 2 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes [BSG, Urteil vom 29.01.1974 - 9 RV 620/72 - BSGE 37, 93 und Urteil des BSG vom 09.10.1986 - 4b RV 17/85 - SozR 3660 § 2 Nr. 4]).
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen

    Sie erscheint für den vorliegenden Zusammenhang auch sachgerechter als die im Versorgungsrecht geltende Bestimmung über die Nichtanrechnung von Abfindungen nach den §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes bei Feststellung der Ausgleichsrente (§ 2 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes und dazu BSGE 37, 93 und Urteil des BSG vom 9. Oktober 1986, 4b RV 17/85).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - L 13 V 7/04 26

    Streit um die Gewährung von Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich nach dem

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2006 - L 13 V 7/04

    Anrechnung einer Abfindung auf Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich

    Dieser Wertung steht die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BSG vom 9. Oktober 1986 (4b RV 17/85= SozR 3660 § 2 Nr. 4) nicht entgegen, weil auch in dieser Entscheidung zwischen "Abfindungen nach §§ 9,10 KSchG oder vergleichbaren Leistungen des Arbeitgebers nach §§ 112-113 Betriebsverfassungsgesetz" und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unterschieden wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 5 V 12/04
    Es soll nur das ersetzt werden, was der Beschädigte nicht selbst hätte verdienen können (vgl. BSG SozR 3660 § 2 Nr. 4 mwN).
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